In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehrere politische Strukturen und Institutionen, die im Zusammenspiel ein reibungsloses Funktionieren des Staates gewährleisten sollen. Der Bundeskanzler hat dabei das Amt mit dem größten politischen Einfluss. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und bildet zusammen mit den Bundesministern die Bundesregierung. Die Bundesregierung für die Umsetzung der Gesetze und die Tagespolitik verantwortlich.
Die Gesetzgebung selbst ist jedoch eine Aufgabe des Bundestages und des Bundesrats. Diese werden vom wahrberechtigten Volk gewählt. Der Bundesrat ist das Parlament, in dem sich Vertreter der Bundesländer treffen, um über politische Entscheidungen von bundesweiter tragweite beraten und diese mitbeschließen, indem sie den Gesetzen des Bundestages zustimmen oder diese ablehnen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat wird ein so genannter Vermittlungsausschuss eingerichtet, der aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat besteht und Kompromisse aushandelt.
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus 16 Bundesländern zusammen, die jeweils eigene Landesregierungen und Landesparlamente haben. Diese Aufteilung der Macht zwischen der zentralen Regierung und den regionalen Regierungen nennt man Föderalismus und hat das Ziel, für jede politische Entscheidung eine passende Zuständigkeitsebene zu finden. Es ist beispielsweise sinnvoller, wenn ein Bürgermeister über etwas in seiner Stadt entscheidet, was nur seine Stadt betrifft, als wenn diese Entscheidung weit entfernt z.B. in Berlin getroffen wird, von Personen, die mit der Angelegenheit gar nicht gut vertraut sind.
Ein weiteres wichtiges Prinzip in unserem Staat ist die Gewaltenteilun. Diese teilt die Staatsmacht in drei unabhängige Säulen auf: Die Legislative (Bundestag und Bundesrat), die Exekutive (Bundesregierung) und die Judikative (Gerichte). Das Bundesverfassungsgericht agiert im Rahmen der Judikative als „Hüter“ des Grundgesetzes und prüft die Einhaltung der Verfassung durch alle staatlichen Organe.
Die Wahl zum Bundestag wird Bundestagswahl genannt. Das Wahlvolk gibt dabei zwei Stimmen ab. Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten des Wahlkreises gewählt. Die Zweitstimme ist die wichtigere Stimme und entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Bundestag erhält. Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt.