Grundgesetz und Rechtsstaat

Das grundlegendste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Es entspricht einer Art Verfassung und wurde am 23. Mai 1949 in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz enthält die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger. Zudem trifft es klare Aussagen über das politische System und die Grundsätze des Zusammenlebens in Deutschland. Darin enthalten sind eine Reihe von Grundrechten, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum.

Gesetze dienen dazu, das Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft zu Regeln. Innerhalb von den Gesetzen definierten Rahmen können sich die Bürger bewegen und tun, was durch die Gesetze erlaubt bzw. nicht verboten ist.

Da sich jedoch gesellschaftlichen Normen, Realitäten und Werte sowie die technologischen Möglichkeiten ständig ändern, müssen auch die Gesetze regelmäßig angepasst werden. Neue Regelungen können hinzugefügt oder geändert werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Manchmal werden Gesetze auch ganz gestrichen.

Ein Beispiel für ein Gesetz, das es heute nicht mehr gibt, ist die Todesstrafe in der Hessischen Verfassung. Die Todesstrafe wurde aus dem deutschen Grundgesetz mit der Reform von 1949 entfernt und ist seitdem in Deutschland verboten.

In einem Rechtsstaat darf die Ausübung der staatlichen Gewalt nur im Einklang mit dessen Gesetzen erfolgen. Indem die die Staatsgewalt an das Recht gebunden wird, sollen die Rechte und Freiheiten der Bürger dauerhaft gewahrt werden.

Zu den Prinzipien der Rechtssaatlichkeit gehören die richterliche Unabhängigkeit, die Gewaltenteilung und die Rechtsbindung. Das Recht soll dafür sorgen, dass alle Menschen gleich und fair behandelt werden. Die Macht des Staates und dessen Akteure wird dadurch begrenzt. So sind Richter zwar in der Entscheidungsfindung unabhängig, sie sind jedoch an die Gesetzestexte gebunden und haben so in ihrer Entscheidungsfindung letztendlich doch nur einen gewissen Spielraum.