Gemeinschaftkunde: Rechte, Pflichten, Medien und Sucht

Dieser Grundwissentext enthält wichtige Informationen, welche dir bei der Bearbeitung der auf dieser Seite angebotenen Klassenarbeit hilfreich sein können:

Die Familie ist die kleinste Einheit in einer Gesellschaft. Sie besteht in der Regel mindestens aus zwei Personen. Ein Vergleichbares Konzept ist eine Gruppe, die aus mindestens drei Menschen besteht und ebenfalls ein Gemeinschaftsgefühl verbindet.

In jeder sozialen Gemeinschaft gibt es bestimmte Rollen, die definiert sind durch Rechte, Pflichten und erwartetes Verhalten. Diese Rollen werden durch gesellschaftliche Normen und Regeln mitbeeinflusst. Negative Sanktionen können als Reaktion auf die Verletzung dieser Normen auftreten.

Ein Spezialfall einer Gruppe ist die Clique, in der sich meist Jugendliche spontan zusammenschließen. Treffen und gemeinsame Unternehmungen sind dort eher zufällig und Mitglieder können schnell wechseln.

Ein Konflikt entsteht, wenn verschiedene Meinungen und Interessen aufeinandertreffen und jede Partei versucht, ihre eigenen Wünsche und Forderungen durchzusetzen. Für die Lösung von Konflikten ist Kompromissbereitschaft notwendig. Darunter versteht man die Bereitschaft zur Anpassung und zum Entgegenkommen an die andere Konfliktpartei.

Ein häufiges Problem von Jugendlichen und auch älteren Menschen ist die Sucht. Diese kann sowohl stoffgebunden als auch nicht stoffgebunden sein. Unter stoffgebundener Sucht verstehen wir Abhängigkeiten wie Alkohol, Rauchen und Drogen wie Heroin. Nicht stoffgebundene Sucht beinhaltet Abhängigkeiten wie Magersucht, Fernsehsucht, Spielsucht und Computersucht.

Ein weitere problematische Einwirkung auf Jugendliche sind die Massenmedien. Ein übermäßiger Konsum von Medien kann jedoch sowohl körperliche als auch geistige und seelische Schäden verursachen, wie Gehörschäden, Kopfschmerzen, Alpträume, Depressionen und Angstzustände.

Mit 14 Jahren erlangen Jugendliche in Deutschland bestimmte Rechte. Sie sind religionsmündig, dürfen ins Kino bis 22.00 Uhr und dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz stellt den Schutz junger Arbeitnehmer sicher und regelt unter anderem Arbeitszeiten und vorgeschriebene Pausen.