Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Das bedeutet, die Bürger haben das Recht, ihre Führung zu wählen. Sie können dadurch mitentscheiden, welche Gesetze erlassen werden sollen. Demokratie bedeutet wörtlich „Herrschaft des Volkes“.
Die drei Verfassungsprinzipien von Deutschland sind Bundesstaat, Sozialstaat und Rechtsstaat.
Der Bundesstaat besteht aus der Länderebene, der Bundesebene und den Gemeinden. Die Aufteilung der Aufgaben auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ist sinnvoll, sodass regionale Angelegenheiten in Eigenverantwortung von den Gemeinden und Landkreisen gelöst und entschieden werden können, während Dinge, die das gesamte Land betreffen, im Bund abgesprochen und koordiniert werden.
Der Sozialstaat achtet auf soziale Gerechtigkeit und sorgt dafür, dass jeder Mensch im Land auskömmlich leben kann. Zum Sozialstaat gehören Strukturen wie die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung. Durch diese ausgelichende Verteilungsstrukturen wird Armut und extreme Ungerechtigkeit im Land vermieden.
Der Rechtsstaat gibt Rechtssicherheit und gewährleistet, das Gesetze und Regeln eingehalten werden. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und alle Gesetze müssen dabei auf dem Grundgesetz basieren.
In der Vorgeschichte der Bundesrepublik, inbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus, kam es leider zu erheblichem Machtmissbrauch. Um dies zu vermeiden, wurde die Gewaltenteilung eingeführt. Das Ziel der Gewaltenteilung ist es, die Macht im Staat zu verteilen und Machtmissbrauch zu verhindern. Sie sichert die Freiheit der Bürger und stellt sicher, dass kein Einzelner oder keine einzelne Gruppe uneingeschränkte Kontrolle über den Staat erlangen kann.
Die Gewaltenteilung wird durch eine Aufteilung der Macht auf die drei Gewalten Exekutive, Judikative und Legislative bewerkstelligt.
Die Legislative macht die Gesetze. In Deutschland sind das der Bundestag und der Bundesrat. Dort werden neue Gesetze diskutiert, beschlossen und die Arbeit der Regierung kontrolliert.
Die Exekutive setzt die Gesetze um und führt sie aus. In Deutschland ist die Exekutive die Bundesregierung, sowie die Verwaltung von Bund, Land und Kommunen.
Die Judikative interpretiert die Gesetze und entscheidet bei rechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören alle Gerichte, vom Amtsgericht bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Diese rechtssprechende Gewalt sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und entscheiden, was passiert, wenn jemand ein Gesetz bricht.
Diese elementaren Staatsstrukturen der deutschen Demokratie gewährleisten Stabilität und Gerechtigkeit für die in Deutschland lebenden Menschen.